WICHTIGE GESETZES- + REGELÄNDERUNGEN FÜR VERMIETER 2026

1. Mietpreisbremse bleibt (bis 2029)


Die Mietpreisbremse gilt weiterhin.

  • Bei neuer Vermietung darf die Miete maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
  • Gilt nur in den Städten mit angespannten Wohnungsmarkt (z.B. viele Städte in Hessen )
  • Ausnahmen: Neubauten (nach 2014)
  • komplett modernisierte Wohnungen
Vermieter müssen außerdem offenlegen, warum die verlangte Miete zulässig ist ( z.B. wegen Vormiete)

2. Neue Heizungs-Regeln (GEG / "Heizungsgesetz")


Ab 1. Juli 2026 gilt:

  • Neue Heizungen müssen mindestens 65 % erneuerbare Energie nutzen.
  • Betrifft zuerst Städte über 100.000 Einwohner.
  • Beispiele:
  • Wärmepumpe
  • Fernwärme
  • Hybridheizung
  • Biomasse
Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen, solange sie funktionieren.

3. Pflicht zu fernablesbaren Heiz- und Wasserzählern


Bis 31.12.2026 müssen in allen Wohnungen.

  • fernablesbare Heizkostenverteiler und Wasserzähler installiert sein

Das bedeutet für Vermieter:

  • alte Geräte austauschen, digitale Ablesung ermöglichen

4. Modernisierung: Ankündigungspflicht


Wenn Vermieter modernisieren:

  • müssen Mieter mindestens 3 Monate vorher informiert werden
  • mit Detail zu:
  • Art der Arbeit, Dauern und möglicher Mieterhöhung

Mieter können bei Härtefällen widersprechen.

5. Zusammenarbeit mit Behörden (z.B. bei Bürgergeld-Mietern)


Wenn Mieter Bürgergewld erhalten:

Vermieter müssen ggf.:

  • Mietverträge, Nebenkosten und Änderungen

gegenüber den Beörden nachweisen. Bei Nicht-Mitwirkung egenüber den Behörden können Bußgelder drohen.

6. Weitere mögliche Änderungen (in Diskussion)


Einige Reformen sind geplant, aber noch nicht endgültig beschlossen:

  • Begrenzung von Indexmieten

  • strengere Regeln für möbilierte Vermietung

  • strengere Strafen bei Mietpreisbremse-Verstößen