WICHTIGE GESETZES- + REGELÄNDERUNGEN FÜR VERMIETER 2026
1. Mietpreisbremse bleibt (bis 2029)
Die Mietpreisbremse gilt weiterhin.
- Bei neuer Vermietung darf die Miete maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
- Gilt nur in den Städten mit angespannten Wohnungsmarkt (z.B. viele Städte in Hessen )
- Ausnahmen: Neubauten (nach 2014)
- komplett modernisierte Wohnungen
2. Neue Heizungs-Regeln (GEG / "Heizungsgesetz")
Ab 1. Juli 2026 gilt:
- Neue Heizungen müssen mindestens 65 % erneuerbare Energie nutzen.
- Betrifft zuerst Städte über 100.000 Einwohner.
- Beispiele:
- Wärmepumpe
- Fernwärme
- Hybridheizung
- Biomasse
3. Pflicht zu fernablesbaren Heiz- und Wasserzählern
Bis 31.12.2026 müssen in allen Wohnungen.
- fernablesbare Heizkostenverteiler und Wasserzähler installiert sein
Das bedeutet für Vermieter:
- alte Geräte austauschen, digitale Ablesung ermöglichen
4. Modernisierung: Ankündigungspflicht
Wenn Vermieter modernisieren:
- müssen Mieter mindestens 3 Monate vorher informiert werden
- mit Detail zu:
- Art der Arbeit, Dauern und möglicher Mieterhöhung
Mieter können bei Härtefällen widersprechen.
5. Zusammenarbeit mit Behörden (z.B. bei Bürgergeld-Mietern)
Wenn Mieter Bürgergewld erhalten:
Vermieter müssen ggf.:
- Mietverträge, Nebenkosten und Änderungen
gegenüber den Beörden nachweisen. Bei Nicht-Mitwirkung egenüber den Behörden können Bußgelder drohen.
6. Weitere mögliche Änderungen (in Diskussion)
Einige Reformen sind geplant, aber noch nicht endgültig beschlossen:
- Begrenzung von Indexmieten
- strengere Regeln für möbilierte Vermietung
- strengere Strafen bei Mietpreisbremse-Verstößen
